Am 14. Juli 2023 ist die Waldbrandverordnung in Kraft getreten.
In den Wäldern des Verwaltungsbezirkes St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten!
Am 14. Juli 2023 ist die Waldbrandverordnung in Kraft getreten.
In den Wäldern des Verwaltungsbezirkes St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten!